Häufig gestellte Fragen
Finde Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Dorfkiste
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Steuern
Ja, grundsätzlich müssen Einnahmen aus der Vermietung von Gegenständen oder Dienstleistungen versteuert werden. Bei gelegentlichen Vermietungen im privaten Rahmen kann dies jedoch als "sonstige Einkünfte" gelten. Wir empfehlen, sich bei einem Steuerberater über Ihre individuelle Situation zu informieren, insbesondere bei regelmäßigen Einnahmen über 520 Euro pro Jahr.
Ein Gewerbe ist erforderlich, wenn Sie regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht vermieten. Bei gelegentlicher Vermietung privater Gegenstände ist dies meist nicht nötig. Die Grenze liegt bei einer Gewinnerzielungsabsicht und Dauerhaftigkeit der Tätigkeit. Kontaktieren Sie Ihr örtliches Gewerbeamt oder einen Steuerberater für eine verbindliche Auskunft.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind Sie bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 Euro (ab 2025) von der Umsatzsteuer befreit. Sie müssen dann keine Umsatzsteuer ausweisen oder abführen. Bei höheren Umsätzen oder freiwilligem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung wird Umsatzsteuer fällig.
Führen Sie eine einfache Einnahmen-Ausgaben-Rechnung mit Datum, Art der Vermietung, Betrag und Kontaktdaten des Mieters. Bewahren Sie alle Belege mindestens 10 Jahre auf. Nutzen Sie digitale Tools oder Tabellen für eine übersichtliche Dokumentation. Bei gewerblicher Vermietung können höhere Anforderungen gelten.
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Haftung
Grundsätzlich haftet der Mieter für Schäden, die er verschuldet hat. Als Vermieter haften Sie für Schäden, die durch mangelhafte Gegenstände entstehen. Wir empfehlen einen schriftlichen Leihvertrag mit Haftungsregelungen. Bei höherwertigen Gegenständen sollten Sie eine Kaution vereinbaren und den Zustand vor und nach der Vermietung dokumentieren.
Für gelegentliche private Vermietungen reicht oft die private Haftpflichtversicherung. Diese deckt jedoch meist keine gewerbliche Vermietung ab. Bei regelmäßiger oder gewerblicher Vermietung sollten Sie eine spezielle Vermietversicherung oder gewerbliche Haftpflicht abschließen. Prüfen Sie Ihre bestehenden Versicherungen und sprechen Sie mit Ihrem Versicherer.
Bei Diebstahl sollte sofort Anzeige bei der Polizei erstattet werden. Der Mieter haftet in der Regel für den Verlust, es sei denn, er kann nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Eine Hausratversicherung kann greifen, wenn der Gegenstand nicht zu gewerblichen Zwecken vermietet wurde. Dokumentieren Sie den Zustand und Wert der Gegenstände vor der Vermietung.
Hochwertige Gegenstände ab ca. 500 Euro sollten separat versichert werden. Dazu gehören Elektrowerkzeuge, Gartengeräte, Sportausrüstung oder Elektronik. Informieren Sie Ihre Versicherung über die Vermietung, da dies die Versicherungsbedingungen beeinflussen kann. Erwägen Sie bei teuren Gegenständen eine spezielle Vermietversicherung.
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Plattform
Die Bezahlung erfolgt direkt zwischen Mieter und Anbieter. Nach der Buchung vereinbaren beide Parteien die Zahlungsweise (z.B. Überweisung oder Barzahlung bei Übergabe). Die Plattform vermittelt lediglich den Kontakt und stellt keine Zahlungsabwicklung bereit.
Die Nutzung der Plattform ist derzeit kostenfrei. Als Anbieter erhalten Sie den vollen Buchungsbetrag. Für Kunden fallen keine zusätzlichen Gebühren an - sie zahlen nur den angezeigten Buchungspreis. Die Registrierung und das Erstellen von Angeboten sind kostenlos.
Wir speichern Ihre Daten verschlüsselt und geben sie nicht an Dritte weiter. Ihre Kontaktdaten werden erst nach einer Buchungsanfrage an den anderen Nutzer weitergegeben. Sie können jederzeit Ihre Daten einsehen, ändern oder löschen lassen. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ja, Sie können Ihre Angebote jederzeit bearbeiten, Bilder hinzufügen oder entfernen, die Beschreibung ändern oder den Preis anpassen. Über die Option "Angebot deaktivieren" können Sie Angebote vorübergehend unsichtbar machen, ohne sie zu löschen. Gelöschte Angebote können nicht wiederhergestellt werden.
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Leihvorgang
Wählen Sie auf der Angebotsseite Ihre gewünschten Daten im Kalender aus. Das System zeigt sofort den Gesamtpreis an. Mit "Jetzt buchen" bestätigen Sie die Buchung. Der Anbieter erhält automatisch eine Nachricht und kann die Buchung annehmen. Sie können sich dann über die Nachrichten-Funktion über Details wie Übergabeort und -zeit austauschen.
Wir empfehlen dringend einen schriftlichen Leihvertrag, auch bei Vermietungen unter Nachbarn. Dieser sollte enthalten: Namen und Kontaktdaten beider Parteien, genaue Beschreibung des Gegenstands, Miet- und Rückgabedatum, Mietpreis, Zustandsbeschreibung, Haftungsregelungen und eventuelle Kaution. Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage (Link im Download-Bereich).
Vereinbaren Sie einen konkreten Übergabetermin und -ort über die Nachrichten-Funktion. Prüfen Sie gemeinsam den Zustand des Gegenstands und dokumentieren Sie diesen (z.B. mit Fotos). Übergeben Sie alle nötigen Zubehörteile und Anleitungen. Lassen Sie sich die Übergabe schriftlich bestätigen. Bei Rückgabe wiederholen Sie den Prozess und prüfen auf eventuelle Schäden.
Kontaktieren Sie zunächst den Mieter und klären Sie den Grund der Verspätung. Vereinbaren Sie einen neuen Rückgabetermin. Bei unentschuldigter Verspätung können Sie eine Vertragsstrafe oder zusätzliche Miete für die Verspätungstage verlangen. Bei längerem Ausbleiben sollten Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Dokumentieren Sie alle Kommunikationsversuche.
Weitere Fragen?
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